Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für gesondert geschlossene Such- und Maklerverträge, das Kaufpreisverhandlungsmandat sowie Vereinbarungen über den Objekt- und Kalkulationscheck und die Vorbereitung eines Banktermins mit der Hansa Immobilien GmbH. Abweichende Individualvereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag haben Vorrang.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die Hansa Immobilien GmbH, Alte Eisenstraße 23–25, 57258 Freudenberg. Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Schutzvorschriften stets vorrangig.
2. Vertragsschluss und Einbeziehung
Ein Vertrag kommt nicht allein durch die Nutzung dieser Website, eines Rechners, eine E-Mail-Anfrage oder durch ein unverbindliches Erstgespräch zustande. Maßgeblich ist der gesondert geschlossene Makler- oder Dienstleistungsvertrag. Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen der Textform. Das gilt auch für entsprechende Kaufpreisverhandlungsmandate; Erwerbsobjekt, Vergleichspreis, Vergütungssatz, Erfolgsbedingungen und Fälligkeit werden vor Tätigkeitsbeginn im Einzelvertrag dokumentiert. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, der Kunde sie zumutbar einsehen kann und ihrer Geltung zustimmt.
3. Hansa Suchmandat und Immobilienvermittlung
Hansa Immobilien erbringt Nachweis- und Vermittlungsleistungen als Immobilienmakler im Rahmen der Erlaubnis nach § 34c GewO. Der monatliche Grundpreis vergütet die im Einzelvertrag vereinbarte laufende Suche, Vorprüfung, Kapazitätsreservierung und Beratung. Ein Erfolgshonorar entsteht nur unter den im Maklervertrag und im Gesetz bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn der Kaufvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch Hansa Immobilien zustande kommt.
4. Objekt- und Kalkulationscheck sowie Vorbereitung des Banktermins
Beim Objekt- und Kalkulationscheck gleicht Hansa Immobilien die vom Kunden bereitgestellte Kalkulation mit den vorliegenden Objektangaben ab, stellt Belastungsszenarien und offene Punkte zusammen und erläutert die Ergebnisse im vereinbarten Gespräch. Bei der Vorbereitung des Banktermins werden Kunden-, Objekt-, Eigenkapital- und Kalkulationsdaten strukturiert, eine Gesprächsmappe erstellt und typische Rückfragen vorbereitet. Berechnungen und Szenarien beruhen auf den vereinbarten oder vom Kunden beziehungsweise von Dritten bereitgestellten Daten.
5. Kaufpreisverhandlungsmandat
Beim Kaufpreisverhandlungsmandat vertritt Hansa Immobilien ausschließlich die kaufmännischen Preisinteressen des Käufers. Für dasselbe Erwerbsobjekt nimmt Hansa keinen Auftrag der Verkäuferseite an und erhält von der Verkäuferseite, deren Makler oder sonstigen Beauftragten weder eine Vergütung noch einen anderen wirtschaftlichen Vorteil. Besteht oder entsteht ein solcher Auftrag oder Vorteil, wird das Käufermandat nicht angenommen beziehungsweise unverzüglich beendet; ein Erfolgshonorar aus dem Käufermandat entsteht nicht.
Das Mandat beschränkt sich auf die Verhandlung des Kaufpreisbetrags anhand kaufmännischer Argumente. Hansa Immobilien prüft, formuliert oder verhandelt keine rechtlichen Kaufvertragsregelungen, insbesondere nicht zu Haftung, Sach- oder Rechtsmängeln, Bedingungen, Sicherheiten, Rücktritt, Kaufpreisfälligkeit oder Besitz-, Nutzen- und Lastenwechsel. Solche Fragen sind durch Rechtsanwalt und Notar zu bearbeiten.
Vergleichspreis ist der niedrigste Kaufpreis, den der Verkäufer oder dessen Beauftragter dem Kunden unmittelbar vor der ersten Verhandlungstätigkeit von Hansa nachweisbar angeboten hat, bezogen auf denselben Erwerbsgegenstand und denselben Leistungsumfang. Bereits zuvor angebotene oder anderweitig veranlasste Nachlässe werden nicht als Verhandlungserfolg berücksichtigt. Vergütungsfähig ist ausschließlich der Teil der Kaufpreisreduzierung, der nachweislich auf der dokumentierten Verhandlungstätigkeit von Hansa beruht. Maßgeblich ist die Summe aller für den unveränderten Erwerbsgegenstand an den Verkäufer oder ihm zuzurechnende Dritte geschuldeten Gegenleistungen. Gesondert ausgewiesenes Inventar und wirtschaftlich zusammenhängende Nebenvereinbarungen werden einbezogen, soweit sie bereits Bestandteil des Vergleichspreises waren.
Im öffentlich angebotenen Standardmodell beträgt das Erfolgshonorar 10 % der Differenz zwischen dem Vergleichspreis und dem niedrigeren notariell beurkundeten Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des notariellen Kaufvertrags zum zurechenbar reduzierten Kaufpreis. Steht der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung, entsteht der Anspruch erst mit deren Eintritt. Die Vergütung ist 14 Kalendertage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung nebst nachvollziehbarer Berechnung und Dokumentation des Verhandlungserfolgs fällig. Ohne Kaufvertragsabschluss oder ohne zurechenbare Kaufpreisreduzierung fällt kein Honorar an. Andere wirtschaftliche Zugeständnisse werden nur berücksichtigt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich und transparent vereinbart ist.
6. Ausdrücklich nicht geschuldete Leistungen
Nicht Bestandteil der Leistungen sind Rechtsberatung oder Vertragsprüfung, Steuerberatung, Anlageberatung, technische Fachberatung, Bau-, Architektur- oder Ingenieurleistungen, Sachverständigen- oder Verkehrswertgutachten, Schadstoff- oder Altlastenprüfung sowie Haus-, Miet- oder WEG-Verwaltung. Hansa Immobilien prüft insbesondere nicht die rechtliche Wirksamkeit von Verträgen, Genehmigungen oder Nutzungen und übernimmt keine Prüfung von Bauzustand, Mängelfreiheit, Flächen, Statik, Haustechnik, Energiezustand oder Sanierungsbedarf. Hierfür sind vom Kunden eigenständig geeignete Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, Architekten, Ingenieure oder Verwalter zu beauftragen.
7. Keine Darlehensvermittlung oder Darlehensberatung
Hansa Immobilien vermittelt keine Immobiliar-Verbraucherdarlehen, berät nicht zu konkreten Darlehensverträgen oder Kreditprodukten und gibt keine Finanzierungszusage. Die Zusammenstellung immobilienbezogener Unterlagen, allgemeine Rechenmodelle und die organisatorische Begleitung von Bankgesprächen sind ausschließlich kaufmännische Vorbereitung. Auswahl, Beratung, Prüfung und Abschluss einer Finanzierung erfolgen durch ein Kreditinstitut oder einen hierzu befugten Fachberater.
8. Ausländische Immobilien und grenzüberschreitende Sachverhalte
Bei Immobilien außerhalb Deutschlands oder sonstigen grenzüberschreitenden Sachverhalten beschränkt sich die Tätigkeit ebenfalls auf die ausdrücklich vereinbarte kaufmännische Begleitung beziehungsweise Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit. Ausländisches Recht, ausländische Steuern, Genehmigungen, Registerlage, Eigentumsübertragung, technische Normen und örtliche Markt- oder Verwaltungsanforderungen werden nicht geprüft. Der Kunde hat hierfür vor einer Entscheidung qualifizierte Berater im jeweiligen Staat einzuschalten.
9. Objekt- und Drittdaten
Objektangaben und Unterlagen beruhen häufig auf Angaben von Eigentümern, Verkäufern, Behörden oder sonstigen Dritten. Hansa Immobilien prüft diese nur, soweit dies im Einzelvertrag ausdrücklich übernommen wurde. Erkennbare Widersprüche werden im Rahmen der vereinbarten Leistung mitgeteilt. Der Kunde bleibt verpflichtet, kaufentscheidende Angaben und Unterlagen durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
10. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit, teilt Änderungen unverzüglich mit und benennt seine Ziele und Annahmen. Beim Kaufpreisverhandlungsmandat informiert er Hansa Immobilien über sämtliche direkten und indirekten Kontakte, Angebote, Gegenangebote und bereits vor Mandatsbeginn angebotenen Preisnachlässe. Kaufentscheidungen trifft der Kunde eigenverantwortlich.
11. Haftung
Hansa Immobilien haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehende Haftungsregelung erweitert den vereinbarten Leistungsumfang nicht. Für nicht geschuldete Rechts-, Steuer-, Verwaltungs-, Finanzierungs- oder technische Fachprüfungen sowie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wird keine Einstandspflicht übernommen. Eine Haftung bleibt jedoch bestehen, soweit Hansa Immobilien im Einzelfall eine konkrete Pflicht ausdrücklich übernommen oder einen Umstand arglistig verschwiegen hat.
12. Vergütung, Laufzeit und Beendigung
Die auf der Produktseite genannten Preise und Verrechnungssätze enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Nach dem öffentlich angebotenen Standardmodell kostet das Suchmandat 500 € brutto je Vertragsmonat zuzüglich 4.500 € brutto im vertraglich definierten Erfolgsfall; die Monatsgrundpreise werden nicht auf das Erfolgshonorar des Suchmandats angerechnet. Der Objekt- und Kalkulationscheck kostet 490 € brutto je Objekt, die Vorbereitung des Banktermins 790 € brutto je Finanzierungsvorhaben. Das Kaufpreisverhandlungsmandat hat kein Grundhonorar; im Erfolgsfall beträgt die Vergütung 10 % der nach Ziffer 5 berechneten Kaufpreisreduzierung einschließlich Umsatzsteuer. Wird es für ein Objekt vereinbart, das Hansa im Rahmen des Suchmandats nachgewiesen oder vermittelt hat, wird das Erfolgshonorar des Suchmandats von 4.500 € brutto vollständig auf das Erfolgshonorar der Kaufpreisverhandlung angerechnet; die monatliche Vergütung des Suchmandats bleibt bis zu dessen Beendigung unberührt. Maßgeblich sind der vor Beginn geschlossene Einzelvertrag, die darin vereinbarte Laufzeit und die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB allein begründen keine Zahlungspflicht.
13. Verbraucherinformationen und Widerruf
Soweit einem Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er hierüber eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen die erforderliche Belehrung nicht. Mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die hierfür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers vorliegen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Hansa Immobilien GmbH Gerichtsstand.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.